Spektrum der Haftpflichtversicherung
Pflicht zur Haftung
Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet in § 823 jeden, der versehentlich einer Person oder deren Eigentum einen Schaden zufügt, zum Schadenersatz. Diese gesetzliche Bestimmung kann gemessen an der Höhe des Schadenersatzanspruches weitreichende Folgen für die Existenz des Schadenverursachers haben. Gegen dieses Risiko ist der vermeintliche Schadenersatzpflichtige mit einer Haftpflichtversicherung geschützt. Ein solcher Versicherungsvertrag verpflichtet den Versicherer zum finanziellen Ausgleich von Schäden an der Person oder dem Vermögen, die der Versicherungsnehmer einem Dritten, dem Geschädigten, zugefügt hat. Die Versicherer gruppieren in ihren Rahmenbedingungen die Haftpflichtversicherung grob in drei unterschiedliche Versicherungsarten, in den privaten, den beruflichen und den betrieblichen Bereich.
Privat-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung deckt die Risiken des täglichen Lebens einer Privatperson und deren Angehöriger ab, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Für diesen Personenkreis ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung
keinesfalls verpflichtend, sondern freiwillig. Die Vielfalt der Risiken, die sich im Bereich der privaten Lebensführung ergeben können, sind so vielschichtig, dass sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung beinahe verpflichtend ergibt, denn der Schadenverursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen lebenslang, was seine gesamte Existenz im Ernstfall zerstören kann.
Zum Bereich der Privat-Haftpflichtversicherung gehört auch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Will sich der Halter eines Tieres, beispielsweise eines Hundes oder eines Pferdes, gegen die Risiken versichern, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, muss er einen entsprechenden Vertrag abschließen. Dieses Risiko ist in Verträgen der Haftpflicht für Privatpersonen in der Regel nicht mit eingeschlossen. Für Haus- und Grundbesitzer und deren Haftungsrisiko ist ebenfalls ein separater Versicherungsvertrag vonnöten, genauso für die Schäden, die sich im Rahmen des Betreibens eines Öltanks ergeben können, wenn gefährliche Substanzen auslaufen und gar das Grundwasser verschmutzen. Diese Regel gilt auch für Bauherren, Wassersportler und alle Personen, deren Risiko nicht zur normalen gängigen privaten Lebensführung gehört.
Hochriskante Bereiche der Privat-Haftpflicht
Ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich freiwillig, so hat der Gesetzgeber einige Bereiche, die als hochrisikoreich einzustufen sind, versicherungspflichtig gestellt. Dies gilt besonders im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflicht. Kein Kraftfahrzeug oder Schiff kann ohne vorherigen Abschluss eines entsprechenden Vertrages betrieben werden. Aber auch andere Risiken, wie beispielsweise die eines Jägers oder Sportschützen fallen in diesem hochriskanten privaten Haftungsbereich.
Berufs-Haftpflichtversicherung
Schadenrisiken, die sich im Zusammenhang mit der Berufs- oder Amtsausübung ergeben, fallen in die Gruppierung Berufshaftpflicht. Hier sind besonders die Risiken von Ärzten zu erwähnen, die übrigens auch zu den
Hochrisiko-Gruppen gehören. Aber auch Steuerberatern, Anwälten und Notaren, Maklern, Schaustellern, Architekten und Förstern kann ein eingetretener Haftpflichtschaden die Existenz kosten. Sie alle müssen zur Ausübung ihres Berufes eine Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen. Es gilt die Regel, dass für alle Pflicht-Mitglieder einer Kammer eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.
Betriebs-Haftpflichtversicherung
Zur Abdeckung industrieller oder gewerblicher Risiken, die im Zusammenhang mit dem Betreiben einer Industrieanlage oder eines Gewerbebetriebes entstehen können, ist eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hier ist nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch seine Angestellten im Zusammenhang mit deren gewerblicher Tätigkeit für den Betrieb versichert. Die Betriebshaftpflicht ist, auch wenn der Begriff es vermuten lässt, ist in der Regel keine Pflichtversicherung. Auch hier gibt es Ausnahmen: Hochriskante Industrieanlagen, wie beispielsweise Atomkraftwerke, Chemiewerke u.ä. sind zur Haftpflichtversicherung verpflichtet.
Haftungsausschluss
Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Schadenersatz zwischen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben oder in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag versichert sind, fallen ebenfalls aus der Haftung der Versicherer. Schäden an verliehenen Gegenständen sind ausgeschlossen, ebenso solche Vermögensschäden, die aus spekulativen oder kaufmännischen Tätigkeiten entstehen.
Resümee
Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer wirkungsvoll vor den finanziellen Risiken durch Forderungen Dritter in allen Bereichen des täglichen Lebens. Sie sichert die Existenz von Privatpersonen, Betrieben, Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Und das nicht nur, weil sie berechtigte Ansprüche für den Versicherungsnehmer reguliert, sondern auch, weil sie unberechtigte Ansprüche abwehrt.